Die neun Punkte im Überblick
Ein vollständiges Angebot enthält:
- Modultyp, Hersteller und Leistung pro Modul in Watt-Peak
- Anzahl der Module und Gesamtleistung der Anlage in kWp
- Wechselrichter mit Hersteller, Typ und Leistung
- Falls Speicher: Hersteller, nutzbare Kapazität in kWh, Zyklenzahl
- Montagesystem und Angaben zur Dachbefestigung
- Kosten getrennt nach Material, Montage, Elektroinstallation, Gerüst
- Gewährleistung auf Montage und Produktgarantien der Hersteller
- Zeitplan mit Lieferung, Montagetermin und Inbetriebnahme
- Wer die Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister übernimmt
Warum die Modulleistung allein nichts aussagt
Die Angabe „10 kWp" beschreibt nur die Nennleistung unter Testbedingungen. Zwei Anlagen mit identischer kWp-Zahl können sich im tatsächlichen Jahresertrag deutlich unterscheiden — abhängig von Modulqualität, Wechselrichter, Verschattung und Ausrichtung.
Deshalb sollte im Angebot der Hersteller und die genaue Modulbezeichnung stehen, nicht nur die Leistung. Erst damit können Sie nachschlagen, welchen Wirkungsgrad, welches Degradationsverhalten und welche Garantiezusagen der Hersteller macht.
Formulierungen wie „Hochleistungsmodule namhafter Hersteller" oder „Premium-Module" sind keine Produktangaben. Wenn ein Angebot den Hersteller nicht nennt, fragen Sie nach — ein Fachbetrieb, der seine Komponenten kennt, gibt diese Auskunft ohne Zögern.
Wechselrichter — die Komponente, die zuerst ausfällt
Der Wechselrichter wandelt den Gleichstrom der Module in nutzbaren Wechselstrom um. Er hat eine kürzere Lebensdauer als die Module und ist die Komponente, die während der Anlagenlaufzeit am ehesten ersetzt werden muss.
Im Angebot sollten stehen:
- Hersteller und Typenbezeichnung
- Nennleistung in kW
- Garantiedauer und ob eine Garantieverlängerung möglich ist
- Ob es sich um einen String-Wechselrichter oder ein System mit Leistungsoptimierern handelt
Der letzte Punkt ist bei verschatteten Dächern entscheidend. Bei einem String-Wechselrichter ohne Optimierer kann ein einzelnes verschattetes Modul die Leistung des gesamten Strangs senken.
Die Kostenaufstellung muss aufgeschlüsselt sein
Ein Angebot mit einer einzigen Summe lässt sich nicht prüfen. Seriöse Angebote trennen mindestens:
- Module
- Wechselrichter
- Speicher (falls vorhanden)
- Montagesystem und Montagearbeit
- Elektroinstallation und Zählerschrank
- Gerüst
- Anmeldung und Dokumentation
Diese Aufteilung erlaubt zwei Dinge: Sie können einzelne Positionen zwischen Angeboten vergleichen, und Sie erkennen, ob Posten fehlen, die später als Nachtrag berechnet werden. Welche Größenordnungen bei den einzelnen Posten realistisch sind, zeigt unser Ratgeber zu den Photovoltaik-Kosten.
Häufig nicht enthaltene Posten, nach denen Sie explizit fragen sollten: Gerüst, Zählerschrank-Umbau, Erdarbeiten für die Leitungsführung, und Kosten für einen Netzverknüpfungspunkt, falls der bestehende nicht ausreicht.
Gewährleistung und Garantie sind zwei verschiedene Dinge
Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Fachbetriebs für seine Arbeit. Bei Bauleistungen beträgt sie in Deutschland regelmäßig fünf Jahre. Sie können darauf nicht verzichten, und der Betrieb kann sie im Angebot nicht wirksam verkürzen.
Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers auf das Produkt. Bei Modulen sind Produktgarantien von 12 bis 25 Jahren üblich, dazu kommt oft eine separate Leistungsgarantie, die einen Mindestertrag nach einer bestimmten Laufzeit zusichert.
Im Angebot sollten beide getrennt aufgeführt sein. Wenn dort nur „25 Jahre Garantie" steht, fragen Sie nach: Garantie worauf, von wem, und was passiert im Garantiefall mit den Montagekosten für den Austausch?
Wer meldet die Anlage an?
Jede Photovoltaikanlage muss beim Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Beides ist fristgebunden.
Im Angebot sollte stehen, wer diese Schritte übernimmt. Die meisten Fachbetriebe erledigen das mit — aber wenn es nicht ausdrücklich drinsteht, bleibt die Aufgabe bei Ihnen. Eine nicht fristgerecht registrierte Anlage kann Ansprüche auf die Einspeisevergütung gefährden.
Warnsignale im Angebot
Diese Formulierungen und Umstände sollten Sie hellhörig machen:
- Keine Herstellerangaben, nur allgemeine Beschreibungen
- Ein Gesamtpreis ohne Aufschlüsselung
- Zeitlich befristete Rabatte mit Entscheidungsdruck („nur heute")
- Hohe Anzahlung vor Lieferbeginn — üblich sind gestaffelte Zahlungen nach Baufortschritt
- Ertragsprognosen ohne Angabe der Berechnungsgrundlage — jede seriöse Prognose nennt die angenommene Einstrahlung, den Eigenverbrauchsanteil und den unterstellten Strompreis
- Kein Vor-Ort-Termin vor Angebotserstellung bei größeren Anlagen
- Unterschrift beim Erstbesuch verlangt
Der letzte Punkt ist der wichtigste. Ein Angebot über eine fünfstellige Investition sollte Sie nicht unter Zeitdruck setzen. Nehmen Sie es mit, vergleichen Sie es, und lassen Sie sich Rückfragen schriftlich beantworten.
Wie viele Angebote sollten Sie einholen?
Drei Angebote sind ein sinnvoller Rahmen. Weniger gibt keinen Vergleich, mehr kostet vor allem Zeit — und jeder Betrieb, der ein Angebot erstellt, investiert dafür Arbeit.
Wichtiger als die Anzahl ist die Vergleichbarkeit. Geben Sie allen Betrieben dieselben Ausgangsdaten: Jahresverbrauch in kWh, Dachfläche, Ausrichtung, ob ein Speicher gewünscht ist, und ob eine Wallbox geplant ist. Sonst rechnen die Angebote unterschiedliche Anlagen durch und lassen sich nicht gegenüberstellen.
Häufige Fragen
Muss ein Fachbetrieb vor Ort gewesen sein, bevor er ein Angebot macht?
Für eine verbindliche Planung ja. Dachstatik, Zählerschrank und Leitungsführung lassen sich aus der Ferne nicht beurteilen. Ein erstes Richtpreis-Angebot ohne Vor-Ort-Termin ist üblich, sollte aber als solches gekennzeichnet sein.
Wie lange ist ein PV-Angebot gültig?
Übliche Bindefristen liegen zwischen zwei und vier Wochen. Bei längeren Zeiträumen behalten sich Betriebe Preisanpassungen vor, weil sich Komponentenpreise ändern können.
Kann ich die Anlage in Eigenleistung montieren?
Die Montage der Module ist grundsätzlich möglich, der elektrische Anschluss muss aber von einem eingetragenen Elektrofachbetrieb erfolgen. Er ist auch derjenige, der die Anlage beim Netzbetreiber anmeldet. Achten Sie darauf, dass Eigenleistung Gewährleistungsansprüche einschränken kann.
Was passiert, wenn der Fachbetrieb während der Garantiezeit insolvent wird?
Die Herstellergarantien auf Module und Wechselrichter bleiben bestehen — sie kommen vom Hersteller, nicht vom Betrieb. Die Gewährleistung auf die Montageleistung ist dagegen an den Betrieb gebunden und läuft ins Leere. Das ist ein Argument dafür, auf die wirtschaftliche Stabilität des Betriebs zu achten.
Muss ich das günstigste Angebot nehmen?
Nicht zwangsläufig. Preisunterschiede zwischen Angeboten haben meist Gründe: andere Komponenten, anderer Leistungsumfang, andere Garantiebedingungen. Vergleichen Sie erst die Leistungen, dann die Preise.
Hinweis: Dies ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Gewährleistungs- und Garantiebedingungen hängen vom Einzelfall und vom jeweiligen Vertrag ab.