Zum Inhalt springen
Zur StartseiteRatgeber

Photovoltaik-Förderung 2026: Was es noch gibt und was Sie beachten müssen

Stand: August 2026

Die Photovoltaik-Förderung in Deutschland besteht 2026 aus vier Bausteinen: dem Nullsteuersatz auf die Anlage, der gesetzlichen Einspeisevergütung, zinsgünstigen KfW-Krediten und regionalen Zuschüssen einzelner Bundesländer und Kommunen. Einen einheitlichen Zuschuss auf Bundesebene gibt es nicht.

Der zeitkritische Punkt: Wer seine Anlage bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die feste Einspeisevergütung für 20 Jahre. Für 2027 sind Änderungen im Gespräch, die für Neuanlagen zu anderen Modellen führen könnten. Wie eine Anlage grundsätzlich funktioniert, lesen Sie in unseren Photovoltaik-Grundlagen.

Nullsteuersatz — der direkteste Vorteil

Seit 2023 fällt auf Photovoltaikanlagen für Wohngebäude keine Mehrwertsteuer an. Das betrifft Module, Wechselrichter, Speicher, Montagematerial und die Installation.

Was das konkret bedeutet: Bei einer Anlage für 20.000 Euro sparen Sie gegenüber dem regulären Steuersatz rund 3.800 Euro. Sie zahlen den Nettopreis, ohne Antrag, ohne Frist. Welche Gesamtkosten für eine Anlage realistisch sind, zeigt unser Ratgeber zu den Photovoltaik-Kosten.

Der Nullsteuersatz gilt unbefristet. Voraussetzung ist, dass die Anlage auf oder an einem Wohngebäude installiert wird und eine bestimmte Leistungsgrenze nicht überschreitet — Ihr Fachbetrieb weist das im Angebot aus.

Achten Sie darauf: Ein Angebot mit ausgewiesener Mehrwertsteuer bei einer privaten Wohnhausanlage sollten Sie hinterfragen.

Einspeisevergütung — wer 2026 startet, sichert 20 Jahre

Für jede Kilowattstunde, die Sie ins Netz einspeisen, erhalten Sie einen festen Betrag — 20 Jahre lang, ab dem Monat der Inbetriebnahme.

Zwei Modelle stehen zur Wahl:

  • Teileinspeisung — Sie nutzen Strom selbst und speisen den Überschuss ein. Das ist der Normalfall bei Einfamilienhäusern. Die Vergütung ist niedriger, dafür sparen Sie beim selbst genutzten Strom den vollen Bezugspreis.
  • Volleinspeisung — Sie speisen den gesamten Strom ein und beziehen Ihren Haushaltsstrom weiter aus dem Netz. Die Vergütung ist höher, lohnt sich aber meist nur bei geringem Eigenverbrauch.

Die aktuellen Sätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur:

Einspeisevergütung bei Inbetriebnahme ab 1. August 2026 bis 31. Januar 2027 (Quelle: Bundesnetzagentur)
AnlagenleistungTeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kW7,70 ct/kWh12,22 ct/kWh
bis 40 kW6,66 ct/kWh10,24 ct/kWh

Die Bundesnetzagentur passt die Sätze halbjährlich an. Maßgeblich ist der Monat der Inbetriebnahme — der dann gültige Satz gilt 20 Jahre. Die tagesaktuellen Werte finden Sie bei der Bundesnetzagentur; fragen Sie zusätzlich Ihren Fachbetrieb, welcher Satz für Ihren geplanten Inbetriebnahmemonat gilt.

Zwei Details sind leicht zu übersehen: Es zählt die Inbetriebnahme, nicht der Vertragsabschluss. Und der einmal festgeschriebene Satz ändert sich auch durch spätere Gesetzesänderungen nicht mehr.

Warum 2026 ein besonderes Jahr ist

Das Bundeswirtschaftsministerium hat angekündigt, die Förderung für neue Photovoltaikanlagen ab 2027 stärker marktorientiert auszurichten. Im Gespräch ist, dass die feste Einspeisevergütung für kleine Neuanlagen entfällt oder durch ein anderes Modell ersetzt wird.

Beschlossen ist das Stand heute nicht. Es handelt sich um politische Absichtserklärungen, nicht um geltendes Recht.

Was aber feststeht: Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, fallen unter die aktuelle Regelung und behalten ihre Vergütung für 20 Jahre. Bestandsschutz ist in der Geschichte des EEG nie rückwirkend aufgehoben worden.

Wenn Sie ohnehin über eine Anlage nachdenken, ist das ein Argument, die Entscheidung nicht ins nächste Jahr zu schieben. Rechnen Sie dabei ein, dass zwischen Auftragserteilung und Inbetriebnahme je nach Auftragslage mehrere Monate liegen können — inklusive Netzanschluss und Zählersetzung durch den Netzbetreiber.

KfW-Kredit 270 — günstige Finanzierung

Die KfW fördert Photovoltaikanlagen über das Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard". Finanziert werden Anlage, Speicher, Wechselrichter, Netzanschluss und Wallbox — bis zu 100 Prozent der Investitionskosten.

Die Konditionen richten sich nach Bonität und Laufzeit. Der effektive Jahreszins beginnt laut KfW aktuell bei 3,98 Prozent (Stand: August 2026) und liegt damit in der Regel unter dem klassischer Bankkredite. Laufzeiten von wenigen bis zu 30 Jahren sind möglich, tilgungsfreie Anlaufjahre ebenfalls.

Das Wichtigste am KfW-Kredit ist die Reihenfolge:

Der Antrag läuft über Ihre Hausbank und muss gestellt sein, bevor Sie den Auftrag erteilen. Eine nachträgliche Beantragung schließt die KfW aus. Wer erst unterschreibt und dann zur Bank geht, verliert die Förderung.

Planen Sie dafür Zeit ein: Zwischen Bankgespräch und Zusage vergehen typischerweise ein bis drei Wochen.

Zuschüsse der Bundesländer und Kommunen

Einen bundesweiten Zuschuss gibt es nicht. Einzelne Bundesländer, Städte und Gemeinden fördern aber eigenständig — teils die Anlage, häufiger den Batteriespeicher oder die Wallbox.

Die Programme unterscheiden sich stark:

  • Fördersummen reichen von wenigen hundert bis zu mehreren tausend Euro
  • Manche Programme sind an Bedingungen geknüpft (Erstwohnsitz, Mindestgröße, bestimmte Speichertechnik)
  • Fast alle sind budgetiert und laufen aus, wenn die Mittel erschöpft sind
  • Auch hier gilt fast immer: Antrag vor Auftragserteilung

Wie Sie herausfinden, was für Sie gilt: Suchen Sie nach „Photovoltaik Förderung" plus Ihrem Bundesland und Ihrer Stadt. Prüfen Sie zusätzlich bei Ihrem lokalen Energieversorger — auch Stadtwerke legen eigene Programme auf. Ein Fachbetrieb aus Ihrer Region kennt die regionalen Programme meist aus der täglichen Praxis.

Steuerliche Behandlung

Für Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern entfällt die Einkommensteuer auf die Einnahmen aus der Einspeisung. Sie müssen die Erträge nicht in der Steuererklärung angeben.

In Verbindung mit dem Nullsteuersatz beim Kauf bedeutet das: Für die typische Einfamilienhaus-Anlage entsteht in der Regel kein steuerlicher Aufwand — weder beim Kauf noch im Betrieb.

Sonderfälle wie größere Anlagen, gewerbliche Nutzung oder mehrere Anlagen an einem Standort sollten Sie mit einem Steuerberater klären.

Die richtige Reihenfolge

Die häufigste Ursache für verlorene Förderung ist die falsche Abfolge. So gehen Sie vor:

  1. Angebote einholen und vergleichen — worauf Sie dabei achten, zeigt unser Ratgeber PV-Angebot prüfen
  2. Förderprogramme prüfen — bundesweit und regional
  3. Anträge stellen, solange noch nichts unterschrieben ist
  4. Zusagen abwarten
  5. Auftrag erteilen
  6. Installation und Inbetriebnahme
  7. Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister

Schritt 3 und 5 dürfen nicht vertauscht werden. Sowohl KfW als auch die meisten Landesprogramme lehnen Anträge ab, wenn der Auftrag bereits erteilt wurde.

Häufige Fragen

Lassen sich mehrere Förderungen kombinieren?

In der Regel ja — Nullsteuersatz, Einspeisevergütung und KfW-Kredit schließen sich nicht aus. Bei regionalen Zuschüssen gibt es teilweise Ausschlussklauseln gegenüber anderen öffentlichen Mitteln. Die Förderrichtlinie des jeweiligen Programms sagt, was zulässig ist.

Was passiert nach 20 Jahren mit der Einspeisevergütung?

Die feste Vergütung endet. Anlagen können danach weiter einspeisen, dann allerdings zu anderen Konditionen — etwa über eine Anschlussvergütung oder Direktvermarktung. Die Anlage selbst läuft in der Regel deutlich länger als 20 Jahre.

Muss ich meine Anlage anmelden?

Ja. Jede Anlage muss beim Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden, jeweils fristgebunden. Die meisten Fachbetriebe übernehmen das — lassen Sie sich das im Angebot bestätigen.

Gilt die Förderung auch für Mieter?

Für klassische Dachanlagen nicht, da Sie Eigentümer sein müssen. Für Balkonkraftwerke gelten eigene, vereinfachte Regeln. Einige Kommunen fördern gezielt Balkonkraftwerke auch für Mieter.

Ändert sich die Einspeisevergütung während der 20 Jahre?

Nein. Der bei Inbetriebnahme gültige Satz wird festgeschrieben. Sinkende Sätze für Neuanlagen betreffen Bestandsanlagen nicht.

Hinweis: Dies ist eine allgemeine Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Fördersätze und -bedingungen ändern sich halbjährlich; die tagesaktuellen Werte veröffentlicht die Bundesnetzagentur. Maßgeblich sind stets die geltenden Förderrichtlinien und Ihr Einzelfall.

Angebote einholen, solange die Konditionen gelten

Zwischen Anfrage und Inbetriebnahme liegen je nach Auftragslage mehrere Monate. Wer die aktuelle Einspeisevergütung noch sichern möchte, sollte die Angebotsphase nicht zu spät beginnen. Über meinsolarangebot.de erhalten Sie Angebote von Fachbetrieben aus Ihrer Region — kostenlos und unverbindlich.