Was geplant ist
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 einen Entwurf zur EEG-Novelle beschlossen. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist ein „schrittweiser Übergang weg von einer festen Einspeisevergütung": Neue Anlagen sollen künftig grundsätzlich über die Direktvermarktung in den Strommarkt integriert werden.
Der Bundestag hat den Regierungsentwurf am 24. September 2026 in erster Lesung beraten und anschließend an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen (Bundestags-Drucksache 21/7867).
Wichtig zur Einordnung: Es handelt sich um einen Entwurf, nicht um geltendes Recht. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, im weiteren Verfahren sind Änderungen möglich. Wer heute plant, sollte das als Rahmen lesen — nicht als festen Fahrplan.
Was für 2026 gilt
Für Anlagen, die noch unter die aktuelle Regelung fallen, ändert sich nichts: Wer seine Photovoltaik-Anlage bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die feste Einspeisevergütung — ab dem Monat der Inbetriebnahme, 20 Jahre lang. Der dann gültige Satz wird festgeschrieben und ändert sich auch durch spätere Gesetzesänderungen nicht mehr.
Maßgeblich ist die Inbetriebnahme, nicht der Vertragsabschluss. Die aktuellen Sätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur. Wie die Einspeisevergütung grundsätzlich funktioniert, erklärt unser Ratgeber zur PV-Förderung 2026.
Noch 2026 ans Netz? Das hängt von Planung und Fachbetrieb ab.
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Was ab 2027 kommen soll
Nach dem Entwurf sollen neue Anlagen grundsätzlich in die Direktvermarktung wechseln, statt eine feste Vergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde zu erhalten. Kleine Anlagen unter 25 Kilowatt — der typische Fall beim Einfamilienhaus — sind laut Bundesregierung „schon heute oft ohne Förderung wirtschaftlich" und sollen über einen „vierjährigen Direktvermarktungsbonus" als Anschubhilfe in den Markt geführt werden.
Ein harter Stichtag, an dem die Vergütung komplett entfällt, steht so nicht im Entwurf. Für neue Anlagen unter 25 Kilowatt sind laut Bundestags-Drucksache 21/7867 weiterhin feste Zahlungen vorgesehen — allerdings abgesenkt (genannt werden 5,2 Cent je Kilowattstunde) und zeitlich befristet bis Ende 2028, bei deutlich verkürzter Förderdauer. In Summe also eine Übergangslösung, die neue Anlagen Schritt für Schritt aus der klassischen Einspeisevergütung herausführt.
Bestandsanlagen bleiben außen vor. Die Reform betrifft Neuanlagen. Eine bereits in Betrieb genommene Anlage behält ihre festgeschriebenen Konditionen — ein rückwirkender Eingriff ist im Entwurf nicht vorgesehen.
Was das für Hausbesitzer heißt
Je weniger die Einspeisung einbringt, desto wichtiger wird der Strom, den Sie selbst verbrauchen. Eigenverbrauch und ein passend dimensionierter Stromspeicher rücken damit stärker in den Mittelpunkt der Wirtschaftlichkeitsrechnung als in den Jahren, in denen die feste Vergütung den Ausschlag gab.
Zwei Dinge sind dabei realistisch einzuordnen:
- Zeitplan: Ob eine Inbetriebnahme noch 2026 gelingt, hängt von der Planung, der Auftragslage des Fachbetriebs und dem Netzanschluss ab. Das lässt sich seriös erst nach einem konkreten Angebot einschätzen — eine pauschale Zusage gibt es nicht.
- Keine Panik-Entscheidung: Eine Anlage lohnt sich auch künftig vor allem über den selbst genutzten Strom. Der laufende Gesetzesentwurf ist ein Grund, die Entscheidung nicht endlos zu schieben — aber kein Grund für einen überhasteten Abschluss.
Nächster Schritt
Wer ohnehin über eine Photovoltaik-Anlage nachdenkt, verschafft sich am besten jetzt einen Überblick: mehrere Angebote von Fachbetrieben aus der Region einholen, vergleichen und sich den realistischen Zeitplan bis zur Inbetriebnahme bestätigen lassen. Worauf Sie dabei achten sollten, zeigt unser Ratgeber PV-Angebot prüfen.
Hinweis: Dieser Artikel gibt eine allgemeine Orientierung zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens (Oktober 2026) und ist keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung. Der beschriebene Entwurf ist noch nicht in Kraft; maßgeblich sind die zum Zeitpunkt Ihrer Inbetriebnahme geltenden Regelungen. Verbindliche Angaben zu Fristen und Sätzen macht die Bundesnetzagentur.