Wie groß muss die Anlage sein?
Die Anlagengröße wird in Kilowattpeak (kWp) angegeben — der Spitzenleistung unter Idealbedingungen. Die verbreitete Faustregel lautet: etwa 1 kWp pro 1.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch. Ein Vierpersonenhaushalt mit 4.500 kWh käme damit auf rund 5 kWp.
Diese Regel ist heute allerdings zu knapp gerechnet, und zwar aus einem einfachen Grund: Sie stammt aus einer Zeit, in der sich das Einspeisen lohnte. Heute ist jede selbst verbrauchte Kilowattstunde vier- bis fünfmal mehr wert als eine eingespeiste. Wer künftig ein Elektroauto lädt oder eine Wärmepumpe betreibt, verdoppelt seinen Strombedarf leicht — und eine zu klein geplante Anlage lässt sich nicht ohne Weiteres erweitern.
| Haushalt | Jahresverbrauch | Empfohlene Größe |
|---|---|---|
| 2 Personen, Reihenhaus | ca. 2.500 kWh | 5–7 kWp |
| 4 Personen, Einfamilienhaus | ca. 4.000–5.000 kWh | 8–12 kWp |
| 4 Personen mit Wärmepumpe oder E-Auto | ca. 7.000–9.000 kWh | 12–15 kWp |
Der zweite Begrenzer ist das Dach. Pro kWp brauchen Sie etwa 5 bis 6 Quadratmeter nutzbare Fläche. Für 10 kWp sind das rund 50 bis 60 Quadratmeter — bei einem Satteldach also meist eine komplette Dachseite. Entscheidend ist die Fläche ohne Gauben, Kamine und Verschattung, nicht die Gesamtdachfläche.
Warum größer meist günstiger ist: Viele Kostenpunkte fallen unabhängig von der Anlagengröße an — Gerüst, Anfahrt, Netzanmeldung, Zählerschrank, Wechselrichter. Diese Fixkosten verteilen sich bei einer größeren Anlage auf mehr Leistung, deshalb sinkt der Preis pro kWp mit der Größe. Wer ohnehin installiert, sollte die nutzbare Dachfläche eher ausschöpfen als knapp planen.
Was kostet eine PV-Anlage für ein Einfamilienhaus?
Der wichtigste Ankerwert kommt vom Fraunhofer ISE: Der durchschnittliche Systempreis lag im März 2026 bei rund 1.015 Euro pro Kilowattpeak und damit etwa 4 Prozent unter dem Vorjahr. Darin enthalten sind Module, Wechselrichter, Unterkonstruktion, Verkabelung, Montage, Netzanmeldung und Inbetriebnahme — nicht enthalten sind Batteriespeicher, Wallbox und ein neuer Zählerschrank.
In der Praxis liegen die Angebote deutlich auseinander. Realistische Größenordnungen für schlüsselfertige Anlagen (Stand: August 2026):
| Anlagengröße | Ohne Speicher | Mit 10-kWh-Speicher |
|---|---|---|
| 5 kWp | 6.500 – 9.500 € | 13.000 – 18.000 € |
| 10 kWp | 10.000 – 17.000 € | 17.000 – 25.000 € |
| 15 kWp | 14.000 – 22.000 € | 21.000 – 31.000 € |
Die Preise sind zugleich Brutto- und Nettopreise. Seit Januar 2023 gilt nach § 12 Abs. 3 UStG ein Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen auf und an Wohngebäuden — bei Anlagen bis 30 kWp ohne weitere Prüfung. Wenn ein Angebot Nettopreise ausweist und am Ende Mehrwertsteuer aufschlägt, sollten Sie nachfragen.
Warum identische Anlagengrößen bis zu 40 Prozent auseinanderliegen können:
- Dachform und -eindeckung — Ziegel, Blech oder Bitumen erfordern unterschiedliche Befestigungssysteme
- Gerüst — bei mehrstöckigen Häusern oder schwer zugänglichen Grundstücken ein spürbarer Posten
- Kabelweg — die Entfernung zwischen Dach und Technikraum
- Zählerschrank — ältere Schränke müssen oft erneuert werden, das kann 1.500 bis 3.000 Euro kosten
- Modulqualität — Glas-Glas-Module sind langlebiger und teurer als Glas-Folien-Module
Ein Tipp, der bares Geld spart: Wer ohnehin das Dach saniert, sollte beides zusammenlegen. Das Gerüst fällt dann nur einmal an — je nach Objekt eine Ersparnis von mehreren tausend Euro.
Eine ausführliche Aufschlüsselung der einzelnen Posten finden Sie in unserem Ratgeber zu den Photovoltaik-Kosten.
Lohnt sich ein Speicher?
Diese Frage entscheidet über einen erheblichen Teil der Investition — ein 10-kWh-Speicher kostet 2026 etwa 7.000 bis 10.000 Euro.
Die Rechnung dahinter ist einfach: Ohne Speicher verbrauchen Sie typischerweise 25 bis 35 Prozent Ihres Solarstroms selbst, mit Speicher 60 bis 75 Prozent. Der Rest geht ins Netz. Da eine selbst verbrauchte Kilowattstunde etwa 30 bis 40 Cent ersetzt, eine eingespeiste aber nur einen einstelligen Centbetrag einbringt, ist jede zusätzlich selbst genutzte Kilowattstunde deutlich mehr wert.
Ob sich das im Einzelfall rechnet, hängt von Ihrem Verbrauchsprofil ab — wer tagsüber zu Hause ist, braucht weniger Speicher als ein Berufstätigenhaushalt, der abends verbraucht. Wir haben das ausführlich durchgerechnet: Lohnt sich ein Stromspeicher?
Wichtig für die Steuerfrage: Bei gleichzeitiger Anschaffung mit der Anlage gilt der Nullsteuersatz auch für den Speicher.
Was die Anlage einbringt
Zwei Erlösarten kommen zusammen:
Vermiedener Strombezug. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom. Bei einem Haushalt mit 4.500 kWh Verbrauch, einer 10-kWp-Anlage und Speicher lassen sich grob 2.500 bis 3.000 kWh im Jahr selbst decken — bei 35 Cent Strompreis rund 875 bis 1.050 Euro jährlich.
Einspeisevergütung. Für den ins Netz abgegebenen Strom zahlt der Netzbetreiber eine gesetzlich festgelegte Vergütung. Die Sätze sinken halbjährlich; maßgeblich ist das Datum der Inbetriebnahme, danach gilt der Satz 20 Jahre lang fest. Für Anlagen bis 10 kWp lag die Teileinspeisungsvergütung zuletzt bei 7,78 Cent pro Kilowattstunde. Die jeweils aktuellen Werte veröffentlicht die Bundesnetzagentur — prüfen Sie diese vor der Beauftragung, denn zwischen Angebot und Inbetriebnahme kann sich der Satz ändern.
Daraus ergibt sich für ein typisches Einfamilienhaus eine Amortisationszeit von etwa 8 bis 12 Jahren — bei einer erwarteten Lebensdauer der Module von 25 Jahren und mehr.
Laufende Kosten, die oft vergessen werden: Versicherung und Wartung liegen zusammen bei etwa 1 bis 2 Prozent der Investitionssumme pro Jahr. Der TÜV Rheinland empfiehlt eine jährliche Sichtprüfung; ein Wartungsvertrag für ein Einfamilienhaus kostet etwa 150 bis 250 Euro. Nach 10 bis 15 Jahren ist in der Regel ein neuer Wechselrichter fällig.
Förderung: erst beantragen, dann beauftragen
Der Nullsteuersatz ist die größte Entlastung und gilt automatisch. Daneben gibt es zinsgünstige Kredite der KfW sowie Landes- und Kommunalprogramme, die vor allem Speicher und Wallboxen fördern.
Die wichtigste Regel: Der Antrag muss vor dem Vertragsabschluss mit dem Fachbetrieb gestellt werden. Wer zuerst unterschreibt und dann beantragt, verliert den Zuschuss — das ist der häufigste und teuerste Fehler.
Welche Programme aktuell gelten, lesen Sie in unserem Ratgeber zur PV-Förderung 2026.
Wann sich Photovoltaik nicht rechnet
Ehrlichkeit gehört dazu — in diesen Fällen sollten Sie genauer prüfen:
- Reine Nordausrichtung ohne nutzbare Ost- oder Westfläche. Ost-West-Dächer funktionieren gut, reines Norddach in der Regel nicht.
- Starke, dauerhafte Verschattung durch Nachbargebäude oder hohe Bäume. Ein Fachbetrieb sollte eine Verschattungsanalyse machen, bevor er ein Angebot abgibt.
- Sanierungsbedürftiges Dach. Wenn die Eindeckung in den nächsten Jahren ohnehin erneuert werden muss, wird die Anlage einmal ab- und wieder aufgebaut — dann lieber gleich zusammen planen.
- Denkmalschutz. Aufdachanlagen auf Wohngebäuden sind in den meisten Bundesländern genehmigungsfrei; in Denkmalschutzzonen gelten Ausnahmen. Vorab bei der Gemeinde klären.
In fünf Schritten zur Entscheidung
- 1.Jahresverbrauch heraussuchen — steht auf der letzten Stromabrechnung. Das ist die wichtigste Zahl für die Dimensionierung.
- 2.Zukünftigen Bedarf mitdenken: Wärmepumpe, E-Auto, Nachwuchs? Wer in den nächsten Jahren mehr verbraucht, plant besser gleich größer.
- 3.Nutzbare Dachfläche schätzen — ohne Gauben, Kamine und verschattete Bereiche.
- 4.Zwei Angebote einholen und vergleichen. Unterschiede bei Modultyp, Wechselrichter, Speichergröße und Nebenarbeiten sagen viel über die Planungsqualität. Worauf Sie dabei achten müssen, steht in unserem Ratgeber PV-Angebot prüfen.
- 5.Förderung vor Vertragsabschluss beantragen.
Wenn Sie ohnehin über eine neue Heizung nachdenken: Photovoltaik und Wärmepumpe ergänzen sich gut, weil der selbst erzeugte Strom die Heizkosten senkt. Ob Ihr Gebäude dafür geeignet ist, klärt unser Ratgeber Wärmepumpe im Altbau.
Stand: 24. August 2026. Preisangaben sind Größenordnungen aus dem Markt und keine Angebote; verbindliche Preise nennt der Fachbetrieb nach Prüfung des Einzelfalls. Angaben zu Einspeisevergütung und Förderkonditionen ohne Gewähr — maßgeblich sind die aktuellen Werte der Bundesnetzagentur und der KfW.